Pflegegrad 5 · Ablehnung

Pflegegrad 5 abgelehnt: Widerspruch und Ausnahmetatbestand

Pflegegrad 5 setzt 90 bis 100 gewichtete Punkte nach § 15 Abs. 3 SGB XI voraus[1]. Bei besonderer Bedarfskonstellation ist die Anerkennung auch unterhalb dieser Schwelle möglich (§ 15 Abs. 4 SGB XI). Ablehnungen scheitern fast immer an Modul 4 oder Modul 5.

Redaktion pflegeeinspruch.de · Geprüft am 14. Juli 2026

4
Wochen

Achtung: Die Widerspruchsfrist läuft

Sobald der Bescheid zugegangen ist, tickt die Uhr (§ 84 SGG). Ein verspäteter Widerspruch wird ohne inhaltliche Prüfung verworfen.

Frist prüfen

Bei Ablehnung von Pflegegrad 5 zählt zuerst die Frist: Widerspruch nach § 84 SGG binnen eines Monats ab Bescheidzugang. Zwischen Pflegegrad 4 und 5 liegen 2026 rund 190 Euro Pflegegeld pro Monat. Der Ausnahmetatbestand nach § 15 Abs. 4 SGB XI kann Pflegegrad 5 auch unter 90 Punkten begründen.

Was Pflegegrad 4 und 5 unterscheidet

LeistungPflegegrad 4Pflegegrad 5Differenz / Monat
Pflegegeld (§ 37 SGB XI)800 €990 €+ 190 €
Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI)1.859 €2.299 €+ 440 €
Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI)1.685 €2.085 €+ 400 €
Vollstationäre Pflege (§ 43 SGB XI)1.775 €2.205 €+ 430 €

Beträge nach BMG „Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung“, Stand April 2026[5].

Ansatzpunkte im MD-Gutachten

  • Modul 4 Selbstversorgung (40 %): Vollständige Übernahme, Positionswechsel und nächtliche Hilfen müssen mit Häufigkeit erfasst sein. Verlust weniger Punkte verhindert Pflegegrad 5 (BRi 2024[4]).
  • Modul 5 Therapie und Krankheit (20 %): Absaugen, Beatmung, PEG-Sonde, Insulingaben, Verbandwechsel, Sauerstoff, kontrollierte Medikation — hohe Frequenz zählt.
  • Ausnahmetatbestand § 15 Abs. 4 SGB XI: Bei spezifischen, dauerhaften und regelmäßig erforderlichen Hilfen (z. B. Gebrauchsunfähigkeit beider Arme) ist Pflegegrad 5 auch unter 90 Punkten möglich.
  • BSG-Linie: Punktevergabe muss modulbezogen begründet sein (B 3 P 7/23 R[7]).

Antworten

Häufige Fragen zur Ablehnung von Pflegegrad 5

Quellen

Letzte Prüfung der Verlinkungen: 2026-06-16.

  1. [1]§ 15 SGB XI — Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument · Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2024Modul-Gewichtung und Punkte-Schwellen für die Pflegegrade 1 bis 5.
  2. [2]§ 18 SGB XI — Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit · Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2024Begutachtungsfrist 25 Arbeitstage, Beschleunigung bei Krankenhaus- oder Hospizaufenthalt.
  3. [3]§ 84 SGG — Frist und Form des Widerspruchs · Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2024Einmonatige Widerspruchsfrist nach Bekanntgabe; Jahresfrist bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung.
  4. [4]Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach SGB XI (Begutachtungs-Richtlinien, BRi) · Medizinischer Dienst Bund, 2024Stand 21.08.2024, verbindlicher Maßstab für jede MD-Begutachtung.
  5. [5]Zahlen, Daten und Fakten zur Pflegeversicherung · Bundesministerium für Gesundheit, 2026Stand April 2026, Versicherten- und Leistungsempfängerzahlen.
  6. [6]Medizinischer Dienst: Einsprüche gegen Pflegegrad oft erfolgreich · Deutsches Ärzteblatt, 2023Ungefähr jeder zweite Widerspruch führt zu einer Korrektur der Einstufung.
  7. [7]BSG, Urteil vom 12.12.2024, B 3 P 7/23 R · Bundessozialgericht, 2024

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