Pflegegrad 1

Pflegegrad 1: Voraussetzungen, Leistungen und Höherstufung

Pflegegrad 1 erhalten Personen mit „geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit". Die Schwelle liegt bei 12,5 bis unter 27 gewichteten Punkten nach § 15 Abs. 3 SGB XI[1]. Ende 2024 hatten rund 863.000 Personen diesen Pflegegrad[5].

4
Wochen

Achtung: Die Widerspruchsfrist läuft

Sobald der Bescheid zugegangen ist, tickt die Uhr (§ 84 SGG). Ein verspäteter Widerspruch wird ohne inhaltliche Prüfung verworfen.

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Pflegegrad 1 bringt 125 Euro Entlastungsbetrag pro Monat, Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und Zuschüsse zur Wohnraumanpassung. Wer knapp unter 27 Punkten liegt, sollte Widerspruch nach § 84 SGG einlegen oder Höherstufung nach § 18 SGB XI beantragen.

Leistungen bei Pflegegrad 1

LeistungBetrag / UmfangRechtsgrundlage
Entlastungsbetrag125 Euro / Monat§ 45b SGB XI
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis 42 Euro / Monat§ 40 Abs. 2 SGB XI
Wohnraumanpassungbis 4.180 Euro je Maßnahme§ 40 Abs. 4 SGB XI
Pflegekurse für Angehörigekostenfrei§ 45 SGB XI
Pflegeberatungkostenfrei, Anspruch nach Antrag§ 7a SGB XI

Beträge nach BMG „Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung“, Stand April 2026[4]. Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es bei Pflegegrad 1 nicht.

Wann lohnt der Sprung zu Pflegegrad 2?

Mit Pflegegrad 2 entstehen Ansprüche auf Pflegegeld und Pflegesachleistung. Der Sprung lohnt sich finanziell deutlich. Geprüft werden zwei Wege:

  • Widerspruch nach § 84 SGG: wenn die Begutachtung knapp unter 27 Punkten endete und Modul 4 oder Modul 2 erkennbar zu schwach gewichtet wurden. Frist: ein Monat ab Zugang.
  • Höherstufungsantrag nach § 18 SGB XI: bei tatsächlicher Verschlechterung des Gesundheitszustandes, jederzeit möglich. Begutachtungsfrist 25 Arbeitstage[2].

Antworten

Häufige Fragen zu Pflegegrad 1

Quellen

Letzte Prüfung der Verlinkungen: 2026-06-16.

  1. [1]§ 15 SGB XI — Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument · Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2024Modul-Gewichtung und Punkte-Schwellen für die Pflegegrade 1 bis 5.
  2. [2]§ 18 SGB XI — Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit · Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2024Begutachtungsfrist 25 Arbeitstage, Beschleunigung bei Krankenhaus- oder Hospizaufenthalt.
  3. [3]Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach SGB XI (Begutachtungs-Richtlinien, BRi) · Medizinischer Dienst Bund, 2024Stand 21.08.2024, verbindlicher Maßstab für jede MD-Begutachtung.
  4. [4]Zahlen, Daten und Fakten zur Pflegeversicherung · Bundesministerium für Gesundheit, 2026Stand April 2026, Versicherten- und Leistungsempfängerzahlen.
  5. [5]Rund 863.000 Leistungsempfänger in Pflegegrad 1 (hib 450/2025) · Deutscher Bundestag, 2025Antwort der Bundesregierung mit Verteilung der Pflegegrade Ende 2024.
  6. [6]Medizinischer Dienst: Einsprüche gegen Pflegegrad oft erfolgreich · Deutsches Ärzteblatt, 2023Ungefähr jeder zweite Widerspruch führt zu einer Korrektur der Einstufung.

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