Fristen

Widerspruch, Klage, Bearbeitung: alle Fristen im Pflegegrad-Verfahren

Fristen entscheiden im Widerspruchsverfahren häufiger als Argumente. Diese Übersicht bündelt jede relevante Frist mit §-Verweis und Sonderfall[1].

Redaktion pflegeeinspruch.de · Geprüft am 14. Juli 2026

Widerspruch gegen den Pflegegradbescheid muss binnen eines Monats ab Bekanntgabe eingelegt werden (§ 84 SGG). Die Pflegekasse muss binnen 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 18 Abs. 3 SGB XI). Nach dem Widerspruchsbescheid beträgt die Klagefrist ebenfalls einen Monat (§ 87 SGG). Fehlt eine Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr.

VorgangFrist§Hinweis
Widerspruch gegen Pflegegradbescheid1 Monat ab Bekanntgabe§ 84 SGGBei fehlender oder falscher Rechtsbehelfsbelehrung: 1 Jahr.
Bearbeitung durch Pflegekasse25 Arbeitstage§ 18 Abs. 3 SGB XIFristbeginn: Eingang des Antrags bei der Pflegekasse.
Beschleunigte Begutachtung (Krankenhaus, Hospiz, Palliativ)1 Woche§ 18 Abs. 3 SGB XINur bei aktiver Palliativversorgung oder stationärem Aufenthalt.
Beschleunigte Begutachtung (häusliche Palliativversorgung)2 Wochen§ 18 Abs. 3 SGB XIWenn keine stationäre Versorgung vorliegt.
Fristüberschreitung: pauschale Zahlung an Antragsteller70 Euro / angefangene Woche§ 18 Abs. 3b SGB XINur wenn die Kasse die Verzögerung zu vertreten hat.
Klage nach Widerspruchsbescheid1 Monat ab Zustellung§ 87 SGGZum Sozialgericht am Wohnsitz, gerichtskostenfrei.
Untätigkeitsklagefrühestens nach 6 Monaten§ 88 SGGWenn die Kasse ohne Grund nicht entscheidet.
Höherstufungsantragjederzeit§ 18 SGB XIBei tatsächlicher Verschlechterung sinnvoll.

Sonderfall fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung

Nach § 66 Abs. 2 SGG verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt oder wesentliche Angaben falsch sind (falsche Behörde, falsche Frist, falsche Form). Auch in dieser Konstellation empfiehlt sich das schnelle Handeln: Rückwirkende Leistungen fließen erst ab dem Antragsmonat.

Kein Widerspruch möglich? Höherstufung prüfen

Ist die Widerspruchsfrist abgelaufen, ist ein Höherstufungsantrag nach § 18 SGB XI der Weg. Er ist jederzeit möglich, wenn sich der Gesundheitszustand seit der letzten Begutachtung verschlechtert hat.

Antworten

Häufige Fragen zu den Fristen

Quellen

Letzte Prüfung der Verlinkungen: 2026-06-16.

  1. [1]§ 84 SGG — Frist und Form des Widerspruchs · Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2024Einmonatige Widerspruchsfrist nach Bekanntgabe; Jahresfrist bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung.
  2. [2]§ 86a SGG — Aufschiebende Wirkung · Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2024
  3. [3]§ 87 SGG — Klagefrist · Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2024Einmonatige Klagefrist nach Zustellung des Widerspruchsbescheids.
  4. [4]§ 18 SGB XI — Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit · Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2024Begutachtungsfrist 25 Arbeitstage, Beschleunigung bei Krankenhaus- oder Hospizaufenthalt.

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